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MedienmitteilungVeröffentlicht am 13. November 2025

Vierte Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz–Vereinigtes Königreich zum Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger

Bern-Wabern, 13.11.2025 — Am 13. November 2025 fand die vierte Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz–Vereinigtes Königreich zum Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger statt. Die Parteien sind übereingekommen, die Bestimmung des Abkommens, die Dienstleistungserbringende zur Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit im Hoheitsgebiet des anderen Staates berechtigt, nicht zu verlängern. Dieser Entscheid gilt für Verträge, die vor 2021 abgeschlossen wurden.