SECO: Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo
Bern, 13.01.2026 — Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 12. Januar 2026 Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo geändert. Dabei wurden die Einträge von drei natürlichen Personen angepasst. Die Massnahmen treten am 13. Januar 2026 um 23:00 Uhr in Kraft.
