Zivildienst: 98 Prozent der Zivis erfüllen ihre Dienstpflicht vollständig
Thun, 05.05.2026 — 98 Prozent der Zivildienstpflichtigen leisten bis zu ihrer ordentlichen Entlassung alle Diensttage. Per Ende 2025 wurden insgesamt 4'298 Personen aus dem Zivildienst entlassen. Diese Quote von 98 Prozent liegt nur unwesentlich tiefer als das Rekordergebnis des Vorjahres (2024: 4'705 Entlassungen, 98,3% vollständige Diensterfüllung).
Das positive Ergebnis resultiert aus dem hohen Pflichtbewusstsein der Zivis sowie dem konsequenten und wirksamen Vollzug der Zivildienstpflicht. Dies zeigt sich auch darin, dass das Bundesamt für Zivildienst die Disziplinar- und Strafbestimmungen des Zivildienstrechts im Einzelfall konsequent umgesetzt hat. Dank der neuen Fachanwendung ZiviConnect lässt sich zudem die administrative Verwaltung der Zivildienstpflicht effizienter erledigen.
Zielvorgabe von 97 Prozent übertroffen
Die 4'298 Personen wurden rückwirkend auf den 31. Dezember 2025 ordentlich aus ihrer Zivildienstpflicht entlassen. Davon haben 4'210 Personen alle verfügten Diensttage geleistet. Das entspricht einer Erfüllungsquote von 98 Prozent. Damit übertrifft das Bundesamt für Zivildienst zum vierten Mal in Folge (2024: 98,3%, 2023: 97,8%; 2022: 97,4%) die Zielvorgabe von 97 Prozent.
In den wenigen Fällen, in denen Zivildienstpflichtige mit Restdiensttagen entlassen wurden, ist dies zu zwei Dritteln auf einen bewilligten Auslandurlaub oder eine Dienstbefreiung wegen einer unentbehrlichen, beruflichen Tätigkeit zurückzuführen. Beim restlichen Drittel konnte die Dienstpflicht teilweise über längere Zeit nicht durchgesetzt werden – etwa aus gesundheitlichen Gründen, wegen unbekannten Aufenthalts oder weil Einsätze trotz disziplinarischen und gegebenenfalls strafrechtlichen Massnahmen pflichtwidrig nicht angetreten wurden.
Erfüllung der Dienstpflicht als Beweis des Gewissenskonflikts
Wer Zivildienst leistet, hat in der Regel 1,5-mal so viele Diensttage zu leisten wie im Militär. Wer keinen Militärdienst geleistet hat, hat dafür längstens 12 Jahre Zeit. Die vollumfängliche Erfüllung der Zivildienstpflicht ist eine zentrale gesetzliche Vorgabe, um den Tatbeweis für das Vorliegen eines Gewissenskonflikts zu erbringen. Damit kann glaubhaft gemacht werden, dass der Militärdienst nicht geleistet werden kann.
