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MedienmitteilungVeröffentlicht am 23. Februar 2026

Versorgung der Schweiz mit Antibiotika und Impfstoffen hat sich stabilisiert

Bern, 23.02.2026 — Die Versorgung der Schweiz mit Antibiotika und Impfstoffen der Humanmedizin hat sich stabilisiert, und die schwere Mangellage ist behoben. Somit können die beiden Verordnungen für die Freigabe der Pflichtlager für Antibiotika sowie für Impfstoffe auf den 1. März 2026 ausser Kraft gesetzt werden. In anderen Bereichen der Arzneimittelversorgung halten die Versorgungsprobleme weiterhin an.

Die Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über die Pflichtlagerfreigabe von Antiinfektiva war am 1. November 2019 in Kraft getreten. Sie galt aufgrund einer schweren Mangellage für Antibiotika, die intravenös (parenteral) verabreicht werden. Per 1. März 2023 wurde die Verordnung auf alle weiteren Applikationsformen ausgeweitet, einschliesslich der oralen Anwendung. Die zweite Verordnung des WBF – über die Pflichtlagerfreigabe von Impfstoffen der Humanmedizin – galt seit 15. Juli 2023.

Mittlerweile hat sich die Versorgungslage stabilisiert, und die zwischenzeitlich zur Überbrückung der Versorgung benötigten Pflichtlager konnten wieder fast vollständig aufgebaut werden. Die schwere Mangellage ist behoben. Die beiden Verordnungen werden deshalb auf den 1. März 2026 ausser Kraft gesetzt. Trotz der verbesserten Versorgungslage kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Zukunft bei diesen Produkten wieder vereinzelt zu Engpässen und somit zu Bezügen aus den Pflichtlagern kommen kann.

Versorgungsprobleme halten an

Insgesamt halten die Probleme in der Arzneimittelversorgung an. Davon zeugen die regelmässig publizierten Zusammenstellungen der Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel, die jeweils Dutzende von Produkten aufführt, die nur teilweise oder aktuell nicht erhältlich sind.

Die Ursachen dafür sind vielfältig und hauptsächlich in der zunehmenden Internationalisierung zu finden. Dazu zählen die Abwanderung der Produktion in Niedriglohnländer, starke Abhängigkeiten von wenigen Produktionsstandorten in Asien und der Abbau von Lagerbeständen entlang der Wertschöpfungsketten. Zudem ist der Schweizer Markt global betrachtet klein und deswegen für viele Produzenten unattraktiv.

Die Meldestelle des Fachbereichs Heilmittel der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) erfasst zuhanden aller relevanten Akteure im Gesundheitsbereich die Verfügbarkeiten von Arzneimitteln, die der Meldepflicht unterliegen. Sie informiert, falls Pflichtlagerbezüge notwendig sind, um den Schweizer Markt zu stützen. Das Monitoring der Meldestelle läuft seit Sommer 2025 in digitalisierter Form und wird weiter ausgebaut, bis hin zu einem Frühwarnsystem.