Neues Gesetz für die nachhaltige Unternehmensführung erhöht Schutz für Menschenrechte sowie Umwelt und entlastet KMU
Bern, 02.04.2026 — Grosse Schweizer Unternehmen sollen Menschenrechte einhalten und zur Umwelt Sorge tragen. Gleichzeitig müssen sie im In- und Ausland wettbewerbsfähig bleiben. Das neue Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) soll sich dabei an den relevanten internationalen Standards orientieren und im Hinblick auf die Einhaltung der nachhaltigen Unternehmensführung mehr Schutz und Rechtssicherheit schaffen. An seiner Sitzung vom 1. April 2026 hat der Bundesrat entschieden, die entsprechende Vernehmlassung zu eröffnen. Mit dem neuen Bundesgesetz will er der Volksinitiative für eine nachhaltige Unternehmensführung einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Die Volksinitiative lehnt er ab.
Im September 2025 hat der Bundesrat beschlossen, der Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Dieser soll gewährleisten, dass grosse Schweizer Unternehmen Menschenrechte einhalten und die Umwelt schützen. Gleichzeitig müssen sie im In- und Ausland wettbewerbsfähig bleiben.
Der Bundesrat hat nun die konkrete materielle Umsetzung festgelegt. Um Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen, sollen künftig wichtige Regeln in einem Spezialgesetz geregelt werden. Namentlich sind dies Regeln, welche Unternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit in Bezug auf den Schutz von Menschenrechten und Umwelt einhalten müssen. An seiner Sitzung vom 1. April hat der Bundesrat entschieden, die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) zu eröffnen. Diese dauert bis am 9. Juli 2026.
Bewährte Regeln erhalten und gleichlange Spiesse schaffen
Das NUFG hält an den bewährten Regeln zum Schutz von Mensch und Umwelt fest. Es orientiert sich aber an den relevanten internationalen Standards, namentlich an den aktuellen Bestimmungen (sog. Omnibus-Richtlinie) der Europäischen Union (EU). Das ist für die Schweizer Unternehmen unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit wichtig.
Neu sollen alle grossen Schweizer Unternehmen spezifische Sorgfaltspflichten in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt einhalten müssen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von diesen Pflichten nicht direkt betroffen. Konkret sollen Grossunternehmen die Risiken systematisch ermitteln und die notwendigen Massnahmen ergreifen müssen. Von dieser Regelung sind rund 30 Grossunternehmen betroffen. Heute gelten diese Sorgfaltspflichten ausschliesslich für Unternehmen mit Risiken in den sensiblen Bereichen der Kinderarbeit und der sogenannten Konfliktmineralien.
An der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung will der Bundesrat festhalten. So sollen Schweizer Unternehmen weiterhin über die Risiken in den Bereichen Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung berichten müssen, sowie über die Massnahmen, die sie dagegen ergreifen. Neu sollen jedoch ausschliesslich grosse Unternehmen betroffen sein. Auch von dieser Pflicht sind KMU nicht direkt betroffen. Konkret würden rund 100 statt den aktuell 200 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. Hingegen sollen die betroffenen Unternehmen ihre Berichterstattung künftig durch ein externes Revisionsunternehmen überprüfen lassen müssen.
Um die Einhaltung der Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt zu gewährleisten, sollen die betroffenen Unternehmen neu einheitlich von einer nationalen Aufsichtsbehörde kontrolliert werden. Der Bundesrat schlägt vor, diese Aufgabe der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) zu übertragen.
Haftungsregeln erhöhen die Rechtssicherheit und den Schutz der Betroffenen
Wenn ein Unternehmen aufgrund mangelnder Sorgfalt bei der Geschäftstätigkeit jemandem einen Schaden zufügt, haftet es nach geltendem Recht gestützt auf die allgemeinen Haftungsbestimmungen im Obligationenrecht (OR). Um Rechtssicherheit zu schaffen und um den Schutz der betroffenen Personen zu erhöhen, will der Bundesrat die Frage der Haftung von Schweizer Muttergesellschaften künftig im NUFG explizit festhalten. Um eine möglichst breite Diskussion zu ermöglichen, schlägt er zwei Varianten für die Haftungsregelung vor.
In der ersten Variante ist die Haftungsbestimmung explizit im NUFG ausformuliert. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats würde die Muttergesellschaft für ihre ausländische Tochtergesellschaft haften, wenn die geschädigte Person der Muttergesellschaft eine Sorgfaltspflichtverletzung nachweisen kann. In der zweiten Variante ist im NUFG ausdrücklich festgehalten, dass bei Schäden die allgemeinen Haftungsbestimmungen des OR zur Anwendung kommen sollen. In beiden Varianten soll vor einem allfälligen Gerichtsverfahren in jedem Fall ein spezielles Schlichtungsverfahren in der Schweiz durchgeführt werden müssen.
Dokumente
Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt». Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens. Erläuternder Bericht
Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung. Entwurf
Bericht. Regulierungsfolgenabschätzung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
