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MedienmitteilungVeröffentlicht am 20. Juni 2025

Kantone zuständig für die Einführung von Bezahlkarten

Bern, 20.06.2025 — Die Kantone können ohne neue Regelung auf Bundesebene Bezahlkarten einführen, um Personen aus dem Asylbereich die Sozialhilfe auszurichten. Dafür sind sie allein zuständig, wie der Bundesrat in einem Bericht festhält, den er in seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 gutgeheissen hat.

Die Zuständigkeit für die Ausrichtung der Sozialhilfe liegt gemäss Bundesverfassung grundsätzlich bei den Kantonen. Dem Bund steht diesbezüglich weder ein Weisungs- noch ein Aufsichtsrecht zu, wie er in seinem Bericht zur Beantwortung zweier Postulate der eidgenössischen Räte schreibt. Mit diesen Postulaten haben die eidgenössischen Räte den Bundesrat beauftragt, die Vor- und Nachteile von Bezahlkarten für Asylsuchende aufzuzeigen sowie zu prüfen, ob und wie diese in der Schweiz eingeführt werden könnten und welche Gesetzesbestimmungen dafür geändert werden müssten.

Das Asylgesetz sowie das Ausländer- und Integrationsgesetz legen fest, dass die Ausrichtung der Sozialhilfe nach kantonalem Recht erfolgt. Gemäss Asylgesetz soll die Unterstützung nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen erfolgen. Die reine Bezahlkarte stellt, wie der Bundesrat schreibt, eine Sachleistung dar. Sie könne für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Schutzsuchende ohne Aufenthaltsbewilligung sowie Nothilfebeziehende von den Kantonen bereits heute eingeführt werden, ohne dass im Bundesrecht Anpassungen nötig sind.

Empfehlungen an Kantone wäre Sache der SODK

Allfällige Empfehlungen an die Kantone zur Einführung einer Bezahlkarte müssten von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) erlassen werden. Im Herbst 2024 hatte sich der Vorstand der SODK einstimmig gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Personen des Asylbereichs ausgesprochen. Der Bericht des Bundesrates führt weiter aus, dass in einer Umfrage 14 Kantone von höheren Kosten ausgehen, falls die Ausrichtung der Sozialhilfe mittels einer Bezahlkarte erfolgen würde; fünf erwarteten tiefere Kosten. Für eine abschliessende Beurteilung von Kosten und Nutzen müsste laut Bundesrat bekannt sein, welche Kartensysteme allenfalls für welche Personenkategorien eingeführt würden.