Bewältigung der künftigen Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45
Bern, 28.01.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 die Eckwerte für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 festgelegt. Ziel ist eine gezielte, koordinierte Weiterentwicklung von Schiene, Strasse und Agglomerationsverkehr. Gestützt auf ein Gutachten der ETH Zürich sowie Einschätzungen und Analysen der zuständigen Bundesämter beauftragt der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), bis Ende Juni 2026 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Mit der Vernehmlassungsvorlage «Verkehr ‘45» sollen die Kapazitäten auf der Schiene erhöht, Engpässe auf der Nationalstrasse reduziert und Verkehrsprojekte in Agglomerationen gefördert werden. Der Bundesrat will damit erstmals den Infrastrukturausbau über alle Verkehrsträger in einer gemeinsamen Vorlage bündeln.
Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur
Der Bundesrat will das Bahnangebot schrittweise weiterentwickeln. Für den kurzfristigen Angebotsausbau per 2030 ist eine Verbesserung der Verbindung Biel – Lausanne/Genf vorgesehen. Dazu sind Investitionen im Raum Renens notwendig. Vorgesehen sind zudem Investitionen von rund 3 Milliarden Franken für zusätzliche Angebote per 2035, darunter der Viertelstundentakt zwischen Bern und Zürich, Halbstundentakte zwischen Bern und Luzern, Basel und Zürich sowie im Mittelland systematische Halbstundentakte im Regionalverkehr. Weiter sind unter anderem ein Ausbau des Regionalverkehrs im Raum Genf – Lausanne, eine Taktverdichtung zwischen Bellinzona und Locarno sowie längere Züge dank längeren Perrons in der Zürcher S-Bahn in Prüfung.
Im Hinblick auf das künftige Angebotskonzept mit Zeithorizont 2045 will der Bundesrat eine Reihe von Schlüsselprojekten realisieren, wie sie auch von der ETH Zürich empfohlen worden sind. Es sind dies die Ligne directe Neuchâtel – La-Chaux-de-Fonds, der Ausbau des Bahnhofs Genf Cornavin, der Ausbau des Bahnhofs Basel SBB, der Zimmerberg-Basistunnel II, das vierte Gleis Zürich Stadelhofen, eine erste Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern und der Grimseltunnel. Die Kosten der Schlüsselprojekte belaufen sich auf mindestens 10 Milliarden Franken. Die Realisierung des Grimseltunnels erfordert eine Bündelung mit der heute über den Grimselpass verlaufenden Übertragungsleitung. Weiter erwartet der Bundesrat von den betroffenen Kantonen und Gemeinden, dass sie aufzeigen, wie sie die Potenziale des Grimseltunnels durch eine proaktive Raumplanung und Standortentwicklung nutzen möchten.
Weitere Schlüsselprojekte im Umfang von mindestens rund 7 Milliarden Franken will der Bundesrat dem Parlament im Jahr 2031 vorlegen. Dafür sind bereits heute die notwendigen Mittel zu reservieren. Dazu gehören die Projekte Morges – Perroy sowie die zweite Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern. Das ursprünglich geplante Herzstück Basel ist in der heutigen Form weder innert nützlicher Frist noch zu angemessenen Kosten umsetzbar. Gemeinsam mit den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt wird eine alternative Lösung für eine Durchmesserlinie mit Tiefbahnhof Basel SBB erarbeitet. Eine erste Etappe dieser Lösung soll dem Parlament ebenfalls im Jahr 2031 vorgelegt werden. Das UVEK wird in der Vernehmlassungsvorlage vom Juni 2026 auch aufzeigen, welche vom Parlament bereits beschlossenen Projekte nicht realisiert werden sollen, und bereitet entsprechende Beschlüsse vor.
Weiterentwicklung der Nationalstrassen
Das Nationalstrassennetz ist für Personen- und Güterverkehr zentral. Um Engpässe zu beseitigen, Staustunden zu senken und Ausweichverkehr zu verhindern, will der Bundesrat die Nationalstrassen schrittweise weiterentwickeln. Vorrang erhalten Projekte mit hohem Nutzen und rascher Umsetzbarkeit.
Im Ausbauschritt 2027 will der Bundesrat zwei Projekte aufnehmen, die beide die Autobahn A1 betreffen: Der 6-Spurausbau Aarau-Ost – Verzweigung Birrfeld (AG) beseitigt zwischen Zürich und Bern einen Engpass auf der West-Ost-Achse. Mit dem 6-Spurausbau Perly – Bernex (GE) kann ein Engpass in der Region Genf beseitigt und das städtische Verkehrsnetz entlastet werden. Beide Projekte erleichtern zudem die nötigen Unterhaltsarbeiten. Das Investitionsvolumen für die beiden Projekte beträgt rund 1,5 Milliarden Franken. Dem Realisierungshorizont 2045 sind neben den beiden genannten Vorhaben acht weitere Projekte zugeordnet. Dem Horizont 2055 werden neun Projekte zugeteilt. Sieben weitere Projekte, deren Notwendigkeit erst nach 2055 besteht, sind dem weiteren Horizont nach 2055 zugeordnet.
Über 30 weitere Projekte aus dem bisherigen STEP-Nationalstrassenprogramm mit geringerem Nutzen-Kosten-Verhältnis – insgesamt rund 18 Milliarden Franken – sollen nicht weiterverfolgt werden. Dazu gehören unter anderem die mit dem Ausbauschritt 2023 abgelehnten Kapazitätserweiterungsprojekte zwischen Le Vengeron und Nyon sowie zwischen Schönbühl und Kirchberg. Für diese Abschnitte prüft das UVEK betriebliche Massnahmen wie die temporäre Umnutzung von Pannenstreifen, um den Verkehr während der Stosszeiten zu verflüssigen.
Programm Agglomerationsverkehr
Der Ausbau von Schiene und Strasse wird durch das Programm Agglomerationsverkehr ergänzt. Damit unterstützt der Bund eine koordinierte Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in den Ballungsräumen.
Die ETH Zürich hat in ihrem Gutachten ausschliesslich grössere Agglomerationsprojekte beurteilt, die Kosten von über 50 Millionen Franken aufweisen. Der Bundesrat ist vom Nutzen der Projekte überzeugt und will diese in einer der nächsten Generationen des Programms Agglomerationsverkehr mitfinanzieren. Die Massnahmen, die im Rahmen der Agglomerationsprogramme 5. Generation beschlossen werden sollen, betreffen die Agglomerationsprogramme Genf, Lausanne – Morges, Zürich, Aareland und Burgdorf und kosten mindestens rund 500 Millionen Franken. Zusätzlich wird der Bundesrat in der Vernehmlassung weitere Projekte in rund 40 Agglomerationen vorschlagen, die jeweils Kosten von weniger als 50 Millionen Franken aufweisen.
Finanzierung und Effizienz
Zur Finanzierung des geplanten Bahnausbaus sieht der Bundesrat vor, das aktuell bis 2030 befristete Mehrwertsteuerpromille als Einnahmequelle für den Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu verlängern. Damit werden bis 2045 zusätzliche Einnahmen von rund 8 Milliarden Franken generiert. Gleichzeitig sollen neue Vorgaben helfen, Kosten zu stabilisieren und Budgetüberschreitungen zu vermeiden. Künftig werden nur noch Projekte in einen Ausbauschritt aufgenommen, die ein abgeschlossenes Vorprojekt vorweisen können. Zudem soll der bestehende Spielraum bei den Normen besser ausgeschöpft werden, um Kosten zu sparen. Weiter soll die Digitalisierung des Bahnbetriebs vorangetrieben werden, damit Züge in kürzeren Abständen verkehren können.
Für die Nationalstrasse und das Programm Agglomerationsverkehr wird die Finanzierung durch die geplanten Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichergestellt. Der Bundesrat geht bei der Planung der verfügbaren Mittel davon aus, dass die Abgabe für Elektrofahrzeuge wie geplant im Jahr 2030 in Kraft tritt.
Die angegebenen Projektkosten sind aufgrund der langen Realisierungsdauer der Projekte mit Unsicherheiten verbunden. Reichen die Mittel im BIF und NAF nicht aus, sind die Ausbauprojekte zeitlich nach hinten zu schieben oder Projektkosten zu reduzieren. Das UVEK steuert die Fondsentnahmen von BIF und NAF jährlich, sodass sich die Fonds nicht verschulden.
Gutachten der ETH Zürich als Grundlage
Im Januar 2025 hatte das UVEK aufgrund der Mehrkosten beim Bahninfrastrukturausbau und dem vom Volk abgelehnten Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrasse bei der ETH Zürich ein Gutachten in Auftrag gegeben. Gestützt auf das Gutachten sowie Einschätzungen und Analysen der zuständigen Bundesämter ARE, ASTRA und BAV hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, bis Ende Juni 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.
