Bilaterale Kulturgütervereinbarung mit Bolivien in Kraft getreten
Bern, 12.01.2026 — Die bilaterale Vereinbarung zwischen der Schweiz und Bolivien über den internationalen Kulturgütertransfer, die im September 2025 unterzeichnet worden war, ist gestern in Kraft getreten. Damit verbessert sich der Schutz von Kulturgütern, die aus der Zeit vor 1500 stammen und besonders stark von Plünderungen betroffen sind.
Mit dem Inkrafttreten der bilateralen Vereinbarung über den internationalen Kulturgütertransfer besitzen die Schweiz und Bolivien ein gemeinsames Regelwerk über die Einfuhr und Durchfuhr von Kulturgütern, die von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe der beiden Staaten sind. Die Vereinbarung stärkt zudem die Kooperation zwischen den beiden Staaten in ihrem Bestreben, den illegalen Handel mit Kulturgütern zu bekämpfen.
Gegenstand der Vereinbarung sind archäologische Funde von der Vorgeschichte bis 1500 n. Chr., die besonders von Plünderungen und illegalem Handel betroffen sind. Das Abkommen regelt, unter welchen Voraussetzungen die Einfuhr solcher Kulturgüter in einen der beiden Vertragsstaaten rechtskonform ist. Bei einer direkten Einfuhr oder Durchfuhr von Kulturgütern aus Bolivien, muss dem Schweizer Zoll nachgewiesen werden, dass die bolivischen Ausfuhrbestimmungen eingehalten wurden. Eine Einfuhr, die eine bilaterale Vereinbarung verletzt, ist gemäss Kulturgütertransfergesetz rechtswidrig und wird strafrechtlich geahndet.
Weiter definiert das Abkommen die Modalitäten der Rückführung von Kulturgütern, die rechtswidrig eingeführt worden sind. Schliesslich regelt die Vereinbarung den gegenseitigen Informationsaustausch und fördert die gemeinsame Zusammenarbeit im Hinblick auf die Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers.
Der weltweite Handel mit Kulturgütern hat sich in den letzten Jahrzehnten vervielfacht. Zugenommen hat nicht nur der legale Kunsthandel, sondern auch der illegale Kulturgütertransfer, der dem Kulturerbe schwere und oft irreversible Schäden zufügt. Zur Wahrung kultur- und aussenpolitischer Interessen und zur Sicherung des kulturellen Erbes kann der Bundesrat mit Staaten, welche die UNESCO-Konvention 1970 ratifiziert haben, Staatsverträge (bilaterale Vereinbarungen) über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut abschliessen. Die Schweiz hat solche Abkommen bereits mit Italien, Griechenland, Kolumbien, China, Ägypten, Zypern, Peru, Mexico und der Türkei abgeschlossen.
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des BAK zur Verfügung unter: www.bak.admin.ch/kgt > Bilaterale Vereinbarungen
