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MedienmitteilungVeröffentlicht am 27. Februar 2026

Bundesanwaltschaft klagt ehemaligen SBB-Mitarbeiter wegen Betrugs in Millionenhöhe an

Bern, 27.02.2026 — Die Bundesanwaltschaft (BA) hat am 24. Februar 2026 Anklage gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der SBB AG (fortan: SBB) insbesondere wegen gewerbsmässigen Betrugs, ungetreuer Amtsführung, schwerer Geldwäscherei und Urkundenfälschung eingereicht. Die BA wirft dem 54-Jährigen vor, die SBB während mehrerer Jahre und mithilfe von vier Mitbeschuldigten mittels Rechnungsstellungen für nicht erfolgte oder überteuerte Warenlieferungen um über CHF 5 Millionen betrogen zu haben. Die vier Mitbeschuldigten müssen sich wegen Gehilfenschaft zum mehrfachen (teilweise gewerbsmässigen) Betrugs, teilweise Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung und teilweise schwerer Geldwäscherei vor Gericht verantworten.

Der Hauptbeschuldigte entwickelte gemäss Anklageschrift im Jahr 2007 mithilfe von zwei Mitbeschuldigten respektive deren Gesellschaften ein System, um die SBB zu betrügen: In seiner Funktion als Projekt- und später Abteilungsleiter soll der 54-Jährige Materialbestellungen im entsprechenden System der SBB erfasst haben. In der Folge hat er gemäss Anklage der SBB über die Gesellschaften der beiden Mitbeschuldigten Rechnungen für Lieferungen gestellt, damit er nicht im eigenen Namen gegenüber der SBB in Erscheinung treten musste. In wenigen Fällen lieferte der Hauptbeschuldigte tatsächlich Waren, für welche die SBB jedoch keine Verwendung hatte und welche dieser überteuert in Rechnung gestellt wurden. Mehrheitlich blieb eine Lieferung jedoch aus.

Gelder flossen zunächst auf Firmenkonten von Mitbeschuldigten

Das Geld floss gemäss Anklage zunächst von der SBB auf Konten der teilweise eigens für diesen Zweck gegründeten Gesellschaften der beiden Mitbeschuldigten. Diese leiteten die Zahlungen nach Abzug eines «Verbrecherlohnes» auf das Konto einer Gesellschaft weiter, für deren Gründung der Hauptbeschuldigte eine dritte Mitbeschuldigte einspannte. Einzelne Zahlungen flossen auf das Konto einer unbeteiligten Drittperson, auf deren Konto der Hauptbeschuldigte mittels Vollmacht Zugriff hatte. In der Folge transferierte der Hauptbeschuldigte die Gelder auf andere Konten weiter oder verbrauchte diese.

Dritte Mitbeschuldigte gründete weitere Gesellschaften – Ende der Zusammenarbeit mit Mitbeschuldigten 1 und 2

Im Jahr 2010 wurden zwei weitere Gesellschaften im Handelsregister eingetragen, als deren Geschäftsführerin und einziges Mitglied des Verwaltungsrates ebenfalls die dritte Mitbeschuldigte fungierte. Für ihre Dienste – Eintragung ins Handelsregister, Unterzeichnen diverser Dokumente – soll sie einen Gewinnanteil erhalten haben. Teilweise soll der Hauptbeschuldigte auch deren Unterschrift sowie einmal einen Darlehensvertrag gefälscht haben, um den plötzlichen Vermögenszuwachs gegenüber der zuständigen Treuhandgesellschaft zu plausibilisieren.

Zusätzlich zur Zustellung der Rechnungen über die Gesellschaften der beiden ersten Mitbeschuldigten begann der Hauptbeschuldigte gemäss Anklage über diese zwei neu gegründeten Gesellschaften selbst der SBB Rechnungen zu stellen. Schliesslich beendete er die Zusammenarbeit mit den beiden ersten Mitbeschuldigten vollends.

Vierter Mitbeschuldigter soll fingierte Rechnungen ausgestellt haben

Um die Buchhaltung der von der dritten Mitbeschuldigten eingetragenen Gesellschaften zu plausibilisieren, soll der Hauptbeschuldigte einen Geldfluss und damit einen Handelsbetrieb fingiert haben. Die BA wirft einem vierten Beschuldigten vor, diesen Gesellschaften zu diesem Zweck Rechnungen für die fiktive Lieferung von Material ausgestellt zu haben. Das so an die Gesellschaften des vierten Beschuldigten bezahlte Geld soll dieser nach Abzug eines «Verbrecherlohnes» wiederum über andere Bankkonten an den Hauptbeschuldigten zurücktransferiert haben.

Vorwürfe teilweise verjährt

Die SBB erstattete Ende September 2024 Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft, die wenige Tage später ein Strafverfahren eröffnete. Im Zeitraum von 2007 bis 2024 soll die SBB im Umfang von insgesamt knapp CHF 8,7 Millionen geschädigt worden sein. Die Strafverfolgung eines Teils dieser Vorwürfe ist aufgrund der Verjährungsfristen von 15 Jahren verjährt. Dies hat zur Folge, dass sich die den Beschuldigten insgesamt vorgeworfene deliktische Bereicherung zum Nachteil der SBB auf rund CHF 5 Millionen reduziert.

Gewinnanteile und Anklagepunkte

Der Hauptbeschuldigte hat sich gemäss BA aus den deliktischen Handlungen zum Nachteil der SBB im Umfang von rund CHF 4,4 Millionen bereichert. Er wird dafür wegen ungetreuer Amtsführung beziehungsweise teilweisen Versuchs der mehrfachen ungetreuen Amtsführung, gewerbsmässigen Betrugs beziehungsweise teilweisen Versuchs des mehrfachen Betrugs, schwerer Geldwäscherei und mehrfacher Urkundenfälschung angeklagt.

Die deliktische Bereicherung der Mitbeschuldigten umfasst gemäss BA zwischen CHF 14'750 und CHF 413'044. Sie werden wegen Gehilfenschaft zum mehrfachen (teilweise gewerbsmässigen) Betrugs, teilweise Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung und teilweise schwerer Geldwäscherei angeklagt.

Für alle Verfahrensbeteiligten gilt bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung. Mit Einreichung der Anklageschrift ist für die weitere Information der Medien das Bundesstrafgericht zuständig.